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	<title>Kommentare zu: Erste Fotos der Schönen Aussicht</title>
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	<description>Ein Blog über die Schöne Aussicht in Hirschberg</description>
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		<title>Von: Heidrun Brandenburger</title>
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		<dc:creator>Heidrun Brandenburger</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Feb 2007 13:52:35 +0000</pubDate>
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		<description>Dieses Schreiben sollten alle Hirschberger Bürger an Hessen-Forst per Einschreiben schicken:


Landesbetrieb Hessen-Forst
Bertha-von-Suttner-Straße 3

D-34131 Kassel-Wilhelmshöhe




Betr.:
Errichtung einer E-Plus Mobilfunksendeanlage auf Ihrem Grundstück Gemarkung Hirschberg, Flur 002, Flurstück 82


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie beabsichtigen, auf dem oben bezeichneten Grundstück eine Mobilfunksendeanlage errichten zu lassen.

Sie sind Eigentümer dieses Grundstückes. Der Eigentümer eines Grundstückes haftet gegenüber Dritten für die Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen. Wir fühlen uns durch die Mobilfunksendeanlage auf Ihrem Grundstück beeinträchtigt.

Hiermit machen wir Sie als Grundstückseigentümer für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Errichtung einer Mobilfunksendeanlage entstehen,

haftbar und

melden dem Grunde nach Schadenshaftungsansprüche gegen Sie an.

Wir gehen davon aus, dass die Mobilfunkbetreiberin als Mieterin Sie im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt hat bzw. freistellt. In Ihrem eigenen, wohlverstandenen Interesse weisen wir Sie allerdings darauf hin, dass dies keinen Einfluss auf Ihre Haftungsverpflichtung uns gegenüber hat und grundsätzlich Sie uns gegenüber haftungsverpflichtet sind. Ein Weiterreichen dieser Haftungsmitteilung an die Mieterin ist damit wirkungslos.

Konkret bedeutet dies, dass sich die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung durch die Mieterin nur dann zu Ihren Gunsten auswirken kann, wenn die Mieterin tatsächlich in der Lage ist, Schadensersatzzahlungen zu leisten. Wir bitten Sie daher, sowohl in unserem wie auch in Ihrem eigenen Interesse, sich von der Mieterin/Betreiberin der Mobilfunksendeanlage bestätigen zu lassen, dass entsprechende Versicherungen oder Rücklagen vorhanden sind, mit denen Sie von Ihrer Haflungsverpflichtung tatsächlich freigestellt werden können, wenn die Mieterin nicht mehr zahlungsfähig (insolvent) oder im Extremfalle nicht mehr existent (Liquidation/Löschung im Handelsregister) ist.


Sollte die Mieterin diesbezüglich nicht versichert sein, sollten Sie sich von ihr eingehend darlegen lassen, inwieweit Zahlungen aus ihrem eigenen Vermögen vorgenommen werden können. Dabei sollten Sie Wert darauf legen, dass Ihnen die Mobilfunkbetreiberin nachvollziehbar anhand von Belegen erläutert, inwieweit dann noch dem Anteil des bilanzierten Eigenkapitals auf der Passivaseite auf der Aktivaseite veräußerbare Anlagewerte und Umlaufvermögen nach Abzug des Passiva-Fremdvermögens gegenüberstehen.

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass es sich bei Ihrer Mieterin um eine juristische Person handelt, die lediglich mit dem Firmenvermögen haftet. Sie sollten somit unmissverständlich im Eigeninteresse prüfen und klären, ob zur Umsetzung des vertraglichen Haftungsfreistellungsversprechens Ihrer Mieterin auch eine realistische Möglichkeit besteht und Sie nicht letztlich persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen einem unvertretbaren Haftungsrisiko ausgesetzt sind.

Grundsätzlich raten wir Ihnen, zunächst ausschließlich in Ihrem eigenen Interesse, sich von einem Anwalt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens das gesamte bei Ihnen bestehende Gesamthaftungsriskio abschätzen zu lassen.

Gleichzeitig melden wir einen möglichen merkantilen Grundstücksschaden an.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es bereits eine Reihe von deutlichen Hinweisen zur Schädigung von biologischen Systemen durch die niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung gibt. Die Grenzwerte für den Mobilfunkbetrieb in Deutschland für die niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung beruhen nicht auf abschließenden wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Bereich der gepulsten, sondern überwiegend aus dem Bereich der ungepulsten, der analogen nicht gepulsten Hochfrequenzstrahlung. Es ist gängiger Stand der Wissenschaft, dass die Auswirkungen der niederfrequent gepulsten Hochfrequenzstrahlung auf biologische Systeme gänzlich andere sind als die der analogen nicht gepulsten Hochfrequenzstrahlung. Gerade diese unterschiedlichen Auswirkungsmuster werden bei der medizinischen Behandlung gezielt eingesetzt (s. Prof Dr. Enders bei der gemeinsamen Anhörung zum Thema Mobilfunk am 24. Januar 2002 der Ausschüsse für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sowie des Innenausschusses des Hessischen Landtages).

Die derzeitigen thermischen Sicherheitswerte in Deutschland (es gibt keine Vorsorgegrenzwerte in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen oder asiatischen Staaten) für die niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung des Mobilfunks beruhen somit lediglich auf einer

Ungefährlichkeitsvermutung

auf der Basis der Erkenntnisse aus dem Bereich der ungepulsten analogen Hochfrequenzstrahlung.

Der derzeitige Stand der Wissenschaft lässt eine gesicherte Bewertung der Mobilfunktechnologie in Bezug auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht zu. Es gibt allerdings zunehmend konsistente Hinweise auf die schädigende Wirkung der niederfrequent gepulsten Hochfrequenzstrahlung, die von Ihrem Grundstück ausgeht bzw. ausgehen kann. Hierbei verweisen wir auf die dem Hessischen Landtag schriftlich vorliegenden Stellungnahmen zur Anhörung am 24. Januar 2002, insbesondere von:


	Prof Dr. Volger, Bad Münstereifel	Nr. 2
	Prof Dr. Käs, Pfaffenhofen	Nr. 5
	Dr. von Klitzing, Lübeck	Nr. 6
	Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland	  Nr. 14
	Prof Dr. Frentzel-Beyme, Bremen	  Nr. 18
	Dr. Neitzke, ECOLOG-Institut, Hannover	  Nr. 21


Bei der Anhörung im Hessischen Landtag waren auch die Mobilfunkbetreiber anwesend. Die vorgenannten Stellungnahmen sind somit auch im Besitz der Mobilfunkbetreiber und können Ihnen problemlos von Ihrer Mieterin / Ihrem Mieter übersandt werden.

Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass durch die Hinzufügung einer zusätzlichen gewerblichen Nutzung auf Ihrem Grundstück ggf. der Versicherungsschutz Ihrer Gebäudeversicherung und insbesondere vermutlich der Haftungsschutz Ihrer Grundstückshaftpflichtversicherung gefährdet oder gar ausgesetzt ist. Auch hier bitten wir Sie, nicht zuletzt in Ihrem eigenen Interesse, um eine Überprüfung, damit Sie dann, wenn Haftungsschäden, gleich welcher Art, eintreten, Sie dann dies auch begleichen können, soweit das eigene Vermögen hierfür nicht ausreicht.

Sobald der Nachweis von Schädigungen wissenschaftlich erbracht ist, werden wir dann den uns entstandenen Schaden, auch rückwirkend, Ihnen gegenüber beziffern. Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Schadenshaftung neben dem Ersatz von materiellen Schäden auch Schmerzensgeldforderungen umfassen kann.


Mit freundlichen Grüßen</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Dieses Schreiben sollten alle Hirschberger Bürger an Hessen-Forst per Einschreiben schicken:</p>
<p>Landesbetrieb Hessen-Forst<br />
Bertha-von-Suttner-Straße 3</p>
<p>D-34131 Kassel-Wilhelmshöhe</p>
<p>Betr.:<br />
Errichtung einer E-Plus Mobilfunksendeanlage auf Ihrem Grundstück Gemarkung Hirschberg, Flur 002, Flurstück 82</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>Sie beabsichtigen, auf dem oben bezeichneten Grundstück eine Mobilfunksendeanlage errichten zu lassen.</p>
<p>Sie sind Eigentümer dieses Grundstückes. Der Eigentümer eines Grundstückes haftet gegenüber Dritten für die Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen. Wir fühlen uns durch die Mobilfunksendeanlage auf Ihrem Grundstück beeinträchtigt.</p>
<p>Hiermit machen wir Sie als Grundstückseigentümer für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Errichtung einer Mobilfunksendeanlage entstehen,</p>
<p>haftbar und</p>
<p>melden dem Grunde nach Schadenshaftungsansprüche gegen Sie an.</p>
<p>Wir gehen davon aus, dass die Mobilfunkbetreiberin als Mieterin Sie im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt hat bzw. freistellt. In Ihrem eigenen, wohlverstandenen Interesse weisen wir Sie allerdings darauf hin, dass dies keinen Einfluss auf Ihre Haftungsverpflichtung uns gegenüber hat und grundsätzlich Sie uns gegenüber haftungsverpflichtet sind. Ein Weiterreichen dieser Haftungsmitteilung an die Mieterin ist damit wirkungslos.</p>
<p>Konkret bedeutet dies, dass sich die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung durch die Mieterin nur dann zu Ihren Gunsten auswirken kann, wenn die Mieterin tatsächlich in der Lage ist, Schadensersatzzahlungen zu leisten. Wir bitten Sie daher, sowohl in unserem wie auch in Ihrem eigenen Interesse, sich von der Mieterin/Betreiberin der Mobilfunksendeanlage bestätigen zu lassen, dass entsprechende Versicherungen oder Rücklagen vorhanden sind, mit denen Sie von Ihrer Haflungsverpflichtung tatsächlich freigestellt werden können, wenn die Mieterin nicht mehr zahlungsfähig (insolvent) oder im Extremfalle nicht mehr existent (Liquidation/Löschung im Handelsregister) ist.</p>
<p>Sollte die Mieterin diesbezüglich nicht versichert sein, sollten Sie sich von ihr eingehend darlegen lassen, inwieweit Zahlungen aus ihrem eigenen Vermögen vorgenommen werden können. Dabei sollten Sie Wert darauf legen, dass Ihnen die Mobilfunkbetreiberin nachvollziehbar anhand von Belegen erläutert, inwieweit dann noch dem Anteil des bilanzierten Eigenkapitals auf der Passivaseite auf der Aktivaseite veräußerbare Anlagewerte und Umlaufvermögen nach Abzug des Passiva-Fremdvermögens gegenüberstehen.</p>
<p>Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass es sich bei Ihrer Mieterin um eine juristische Person handelt, die lediglich mit dem Firmenvermögen haftet. Sie sollten somit unmissverständlich im Eigeninteresse prüfen und klären, ob zur Umsetzung des vertraglichen Haftungsfreistellungsversprechens Ihrer Mieterin auch eine realistische Möglichkeit besteht und Sie nicht letztlich persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen einem unvertretbaren Haftungsrisiko ausgesetzt sind.</p>
<p>Grundsätzlich raten wir Ihnen, zunächst ausschließlich in Ihrem eigenen Interesse, sich von einem Anwalt Ihrer Wahl und Ihres Vertrauens das gesamte bei Ihnen bestehende Gesamthaftungsriskio abschätzen zu lassen.</p>
<p>Gleichzeitig melden wir einen möglichen merkantilen Grundstücksschaden an.</p>
<p>Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es bereits eine Reihe von deutlichen Hinweisen zur Schädigung von biologischen Systemen durch die niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung gibt. Die Grenzwerte für den Mobilfunkbetrieb in Deutschland für die niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung beruhen nicht auf abschließenden wissenschaftlichen Erkenntnissen aus dem Bereich der gepulsten, sondern überwiegend aus dem Bereich der ungepulsten, der analogen nicht gepulsten Hochfrequenzstrahlung. Es ist gängiger Stand der Wissenschaft, dass die Auswirkungen der niederfrequent gepulsten Hochfrequenzstrahlung auf biologische Systeme gänzlich andere sind als die der analogen nicht gepulsten Hochfrequenzstrahlung. Gerade diese unterschiedlichen Auswirkungsmuster werden bei der medizinischen Behandlung gezielt eingesetzt (s. Prof Dr. Enders bei der gemeinsamen Anhörung zum Thema Mobilfunk am 24. Januar 2002 der Ausschüsse für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten sowie des Innenausschusses des Hessischen Landtages).</p>
<p>Die derzeitigen thermischen Sicherheitswerte in Deutschland (es gibt keine Vorsorgegrenzwerte in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen oder asiatischen Staaten) für die niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung des Mobilfunks beruhen somit lediglich auf einer</p>
<p>Ungefährlichkeitsvermutung</p>
<p>auf der Basis der Erkenntnisse aus dem Bereich der ungepulsten analogen Hochfrequenzstrahlung.</p>
<p>Der derzeitige Stand der Wissenschaft lässt eine gesicherte Bewertung der Mobilfunktechnologie in Bezug auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht zu. Es gibt allerdings zunehmend konsistente Hinweise auf die schädigende Wirkung der niederfrequent gepulsten Hochfrequenzstrahlung, die von Ihrem Grundstück ausgeht bzw. ausgehen kann. Hierbei verweisen wir auf die dem Hessischen Landtag schriftlich vorliegenden Stellungnahmen zur Anhörung am 24. Januar 2002, insbesondere von:</p>
<p>	Prof Dr. Volger, Bad Münstereifel	Nr. 2<br />
	Prof Dr. Käs, Pfaffenhofen	Nr. 5<br />
	Dr. von Klitzing, Lübeck	Nr. 6<br />
	Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland	  Nr. 14<br />
	Prof Dr. Frentzel-Beyme, Bremen	  Nr. 18<br />
	Dr. Neitzke, ECOLOG-Institut, Hannover	  Nr. 21</p>
<p>Bei der Anhörung im Hessischen Landtag waren auch die Mobilfunkbetreiber anwesend. Die vorgenannten Stellungnahmen sind somit auch im Besitz der Mobilfunkbetreiber und können Ihnen problemlos von Ihrer Mieterin / Ihrem Mieter übersandt werden.</p>
<p>Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass durch die Hinzufügung einer zusätzlichen gewerblichen Nutzung auf Ihrem Grundstück ggf. der Versicherungsschutz Ihrer Gebäudeversicherung und insbesondere vermutlich der Haftungsschutz Ihrer Grundstückshaftpflichtversicherung gefährdet oder gar ausgesetzt ist. Auch hier bitten wir Sie, nicht zuletzt in Ihrem eigenen Interesse, um eine Überprüfung, damit Sie dann, wenn Haftungsschäden, gleich welcher Art, eintreten, Sie dann dies auch begleichen können, soweit das eigene Vermögen hierfür nicht ausreicht.</p>
<p>Sobald der Nachweis von Schädigungen wissenschaftlich erbracht ist, werden wir dann den uns entstandenen Schaden, auch rückwirkend, Ihnen gegenüber beziffern. Vorsorglich machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Schadenshaftung neben dem Ersatz von materiellen Schäden auch Schmerzensgeldforderungen umfassen kann.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Klaus Dietrich</title>
		<link>http://schoeneaussichthirschberg.de/2007/02/22/erste-fotos-der-schoenen-aussicht/comment-page-1/#comment-4</link>
		<dc:creator>Klaus Dietrich</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Feb 2007 05:07:45 +0000</pubDate>
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		<description>Heute 26.2.07 größere Infoveranstaltung mit Diskussion im Bürgerhaus Burg um 19.00 h, in erster Linie geht es um pro u. contra eines möglichen Gesundheitsrisikos, dazu sprechen zwei Ärzte, zum Thema Funkmast.

Die Anzahl der Leserbriefe zum Thema hat deutlich zugenommen in der örtlichen Lokalpresse.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Heute 26.2.07 größere Infoveranstaltung mit Diskussion im Bürgerhaus Burg um 19.00 h, in erster Linie geht es um pro u. contra eines möglichen Gesundheitsrisikos, dazu sprechen zwei Ärzte, zum Thema Funkmast.</p>
<p>Die Anzahl der Leserbriefe zum Thema hat deutlich zugenommen in der örtlichen Lokalpresse.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Sonja Dietrich</title>
		<link>http://schoeneaussichthirschberg.de/2007/02/22/erste-fotos-der-schoenen-aussicht/comment-page-1/#comment-3</link>
		<dc:creator>Sonja Dietrich</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Feb 2007 20:55:55 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

das ist ja wirklich eine schöne Aussicht. Grüne Wiese, Weite und ein toller Lieblingshund.
Viele Grüsse </description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>das ist ja wirklich eine schöne Aussicht. Grüne Wiese, Weite und ein toller Lieblingshund.<br />
Viele Grüsse</p>
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	</item>
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